Eintrag 38 Ein Gesuch des Regierungs-Secretairs Kloster-
mann von Düsseldorf wird vorgelesen, worin der-
selbe um Auszahlung der Entschädigung von 250 Thlr.
für eine am 10. Juli des Jahres abgebrannte, bei der
Provinzial-Feuer-Sozietät versichert gewesene
Scheune in der Brückstraße hierselbst respective um
Dispensation von dem Wiederaufbau bittet.
Als Grund führt der g. Klostermann an, daß er
zu dem Wiederaufbau nicht übergehen könne, weil
er noch Grenzstreitigkeiten mit seinem Nachbar
zu beseitigen habe, welche möglicherweise zu
einem länger dauernden Prozesse führen
können. Gemeinderath, welcher nach § 62 des revidirten
Feuer-Soziatäts-Reglements sich gutachtlich über
den Antrag zu äußern hat, sprach die Ansicht
aus, daß der Wiederaufbau einer Scheune
an Stelle der abgebrannten, für den Petenten
kein rentables Unternehmen sein würde, und
daß demselben daher die Verpflichtung des
Wiederaufbaus zu erlassen und die ihm zuer-
kannte Entschädigungssumme auszuzahlen sein
dürfte, sobald der Platz mittelst einer in gesetz-
licher Höhe auszuführenden Mauer eingefriedigt
ist. Derselbe äußerte ferner den Wunsch, daß
dem g. Klostermann bedeutet wird, sich wegen
der obwaltenden Grenzstreitigkeiten mit seinem
Nachbar baldigst zu verständigen, damit dieser
in der Ausführung eines Neubaues an die
Stelle einer ebenfalls abgebrannten Scheune nicht
länger behindert werde.
actum ut supra...