Eintrag 54218. April 1856 Der Vorsitzende macht den Gemeinderath mit einer land-
räthlichen Verfügung vom 12. April c. hinsichtlich der Auf-
nahme des Neuß-Bergheimer Communalweges in
die Reihe der Bezirksstraßen bekannt, in welcher
darauf hingewiesen wird, wie jene Aufnahme we-
sentlich von der Erklärung einer größeren Bereit-
willigkeit Seitens der betreffenden Gemeinden zum Ausbau
des quest. Weges abhängig gemacht werde. Gemeinderath erklärte nach gepflogener
Berathung, wie er bei dem Umstande, daß mit der
Besitzerin des Gutes Eppinghoven, welche contractlich
einen Theil des Weges zu unterhalten habe, bisher
noch nicht das gewünschte Abfinden habe zu Stande ge-
bracht werden können, nur diejenige Bereit-
willigkeit zur bezirksstraßenmäßigen Ausbauung
des Weges behufs dessen Aufnahme unter die Bezirks-
straßen, zu wiederholen vermöge, welche in dem
diesseitigen Beschlusse vom 26. Merz vorigen Jahres ausgesprochen
sei. Derselbe hegt übrigens das Vertrauen, daß
höheren Orts diese Erklärung genügen dürfte,
wenn in Erwägung gezogen werde, daß in diesem
Augenblicke die Übernahme einer unbedingten
Verpflichtung zum Ausbau der Strecke von der
Weingarzbrücke bis zur Gohrer Grenze die contractlichen
Verpflichtungen der Besitzerin von Eppinghoven
der Stadt gegenüber illusorisch machen und diese
ihre Ansprüche auf ein Geld-Acquivalent für die
Rücknahme jener Verpflichtungen verlieren
würde, zudem aber auch die obenerwähnte Erklä-
rung die Verpflichtung des Ausbaues ausdrücklich
involvire, die Ausführung aber nur an eine
Zeit binde. actum ut supra...
Eintrag 54318. April 1856 Auf die bezüglichen früheren Beschlüsse hinweisend,
bewilligte Gemeinderath heute dem Stud. Phil.JosephZeck auf dessen Eingabe vom 5.
des Monats einen ferneren
Vorschuß von fünfzig Thalern zur Fortsetzung
seiner Studien mit dem früheren Vorbehalt
der seiner Zeit zu bewirkenden Zurückerstattung. actum ut supra...