Eintrag 5261. April 1856 Dem Gemeinderathe wurde das Resultat der am 18. Merz c.Statt gefundenen Garten- Land-
und Wiesenverpachtung
vorgelegt. Die zur Verpachtung ausgestellten verschiedenen Garten-
und Landparzellen, welche seither an jährlicher Pacht 1 084 Thl
5 Sgr eingetragen haben, sind nunmehr zu einer jährlichen
Pacht von überhaupt 1 331 Thlr 4 Sgr gekommen. Da die
erzielten Pachtgebote annehmbar erscheinen, so wurde die
neue Verpachtung in Beziehung auf diese Stücke geneh-
migt. Nur wurde bei der Gartenland-Parzelle nahe an
Grimlinghausen, städt. Atlas Bl X Nr. 547/548 der Vorbehalt
gemacht, daß der Anpächter auf Erfordern der Stadt,
der Erft entlang, gegen verhältnißmäßigen Pachterlaß
einen Weg, dessen Breite die Stadt bestimmt, zu dulden
habe. Zur Verpachtung der städtischen Wiesenparzelle, städt. Atlas
Bl. 1 Nr. 64/70 von 151 Ruthen 20 Fuß, zu dem gebotenen
Pachtzinse von 12 Thlr 10 Sgr ertheilte Gemeinderath nicht
seine Genehmigung, vielmehr sei das Gras dieser Par-
zelle, wie das übrige Gras, jedes Jahr zum Verkauf
auszusetzen. actum ut supra...
Eintrag 5271. April 1856 Gegen den am 20. des Monats [müßte heißen "März"] geschehenen Verkauf von Bäumen
aus der städtischen Promenade und an dem Platze vor dem
kath. Kirchhofe zum Betrage von 38 Thlr 10 Sgr. wurde
nichts zu erinnern gefunden. actum ut supra...
Eintrag 5281. April 1856 In Betreff der zur Tagesordnung gebrachten Angelegenheit
wegen Anlage einer Zweigbahn vom Bahnhofe der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn zum Erft-Canale
respective zum Haupt-
Zoll-Amte theilte Vorsitzender dem Gemeinderathe mit, daß
er in Verfolg der Verhandlung vom 10. vorigen Monats mit einem
Mitgliede der Eisenbahn-Direction zu Aachen eine Private
Rückssprache genommen, und von demselben die Auskunft erhalten habe, daß der frühere
Kostenanschlag von 44 000 Thlr
durch den Wegfall mehrer Drehscheiben, Anlage weniger
kostspieliger Krahnen-Vorrichtungen und Abkürzung
der Zweigbahn dem Erftufer entlang, bis auf etwa
36 000 Thlr sich wohl ermäßigen lasse. Es frage sich nun-
mehr, in weit die Gemeinde bei der Ausführung der
Zweigbahn sich der Aufbringung der Kosten betheiligen
werde. In dem Beschlusse vom 30. Juli vorigen Jahres habe der
Gemeinderath sich für eine Betheiligung bis minde-
stens zu einem Viertel der Kosten von 44 000 bis 50 000 Thl
ausgesprochen, während das Übrige durch Zeichnungen
des hiesigen Handelsstandes respective von Notablen in
der Weise bereit gestellt werden sollte, daß die Zeichner
an der Netto-Einnahme der Frachtgelder und an den Erft-
gebühren der betreffenden Güter participiren. Nach ausführlicher Debatte erklärte
Gemeinderath
um die Ausführung des Unternehmens, in specie
die Disponibelstellung der erforderlichen Baumittel
um so eher zu ermöglichen, daß die Gemeinde statt
des obigen Viertels der Kosten eine Summe von
zwanzigtausend Thalern ihrerseits beitragen solle,
wogegen der übrige Theil der Kostensumme durch
Privatzeichnungen bereit zu stellen sei. Eine für die
Gemeinde und die Betheiligten möglichst günstige
Modifikation der von der Eisenbahn-Directiongestellten Bedingungen für die Ausführung
der
Zweigbahn sei inzwischen jedenfalls anzustreben, und
bleibe darüber nähere Verhandlung vorbehalten. Gemeindeverordneter Hesemann, welcher
sich der
Abstimmung enthalten, erklärte zu Protocoll, daß
er, wenn er auf die Nützlichkeit und den Werth
der projectirten Zweigbahn im Allgemeinen anerkenne,
doch Verwahrung dagegen einlege, daß das Unter-
nehmen mit einer so bedeutenden Summe aus
Gemeindemitteln ins Leben gerufen werde, und er
sein Separat-Votum daher abgebe, daß die Behörde,
welche in der Sache endgültig zu entscheiden habe,
höchstens nur diejenige Betheiligung Seitens der
Gemeinde zulassen wolle, welche dem erkannten
Werthe des Unternehmens für die Stadt respectiveBürgerschaft verhältnißmäßig entspreche.
Gemein-
deverordneter Weise, welcher ebenfalls an der
Abstimmung nicht Theil genommen, schloß sich diesem
Separat-Votum an. actum ut supra...