Eintrag 5291. April 1856 Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Gemeinde-
rathe vor, daß die von dem hiesigen Handelsstande
dringend gewünschte Errichtung einer Privat-
Telegraphen-Station hierselbst nach einer heutigen Mittheilung des Herrn General-Directors
des Telegraphenwesens,
vor sich gehen werde, wenn die Gemeinde, wie dies jetzt all-
seitig gefordert werde, eine den Unterhaltungskosten der
Station gleichkommende Gebühren-Einnahme garantire respectiveden Ausfall zu decken
sich verpflichte, wogegen es der Gemeinde
anheim gegeben sei, sich von dem Handelsstande Gegen-GarantieGarantigeben zu lassen.
Von der Wichtigkeit der Sache durchdrungen, autorisirte
Gemeinderath den Bürgermeister, behufs Errichtung einer
Privaten Telegraphen-Station hierselbst für vollständigen
Tagesdienst, der Königlichen Telegraphen-Direction zu BerlinNamens der Gemeinde eine
Gebühren-Einnahme bis zur
Summe der veranschlagten Unterhaltungskosten der Station
ad Eintausend neunhundertfünfzig Thaler auf die Dauer von
drei Jahren zu garantiren respective die etwaige Weniger-Ein-
nahme zu decken unter dem Vorbehalte jedoch, daß die
hiesige Kaufmannschaft der Gemeinde hinreichend gesicherte
Gegen-Garantie leiste. In welcher Weise diese Gegengarantie geleistet werden,
sei dem Gemeinderath zur Kenntniß zu bringen. actum ut supra...