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  • Eintrag 5291. April 1856 Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Gemeinde- rathe vor, daß die von dem hiesigen Handelsstande dringend gewünschte Errichtung einer Privat- Telegraphen-Station hierselbst nach einer heutigen Mittheilung des Herrn General-Directors des Telegraphenwesens, vor sich gehen werde, wenn die Gemeinde, wie dies jetzt all- seitig gefordert werde, eine den Unterhaltungskosten der Station gleichkommende Gebühren-Einnahme garantire respectiveden Ausfall zu decken sich verpflichte, wogegen es der Gemeinde anheim gegeben sei, sich von dem Handelsstande Gegen-GarantieGarantigeben zu lassen. Von der Wichtigkeit der Sache durchdrungen, autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, behufs Errichtung einer Privaten Telegraphen-Station hierselbst für vollständigen Tagesdienst, der Königlichen Telegraphen-Direction zu BerlinNamens der Gemeinde eine Gebühren-Einnahme bis zur Summe der veranschlagten Unterhaltungskosten der Station ad Eintausend neunhundertfünfzig Thaler auf die Dauer von drei Jahren zu garantiren respective die etwaige Weniger-Ein- nahme zu decken unter dem Vorbehalte jedoch, daß die hiesige Kaufmannschaft der Gemeinde hinreichend gesicherte Gegen-Garantie leiste. In welcher Weise diese Gegengarantie geleistet werden, sei dem Gemeinderath zur Kenntniß zu bringen. actum ut supra...