Eintrag 45010. Dezember 1855 Der MetzgerBinger, welchem die Pacht eines kleinen
Raumes auf dem städtischen Walle zwischen dem Rheinthore
und Niederthore behufs Aufstellung eines Schuppens verpachtet
war, gekündigt worden, bittet mittelst Eingabe vom 27.
November c., daß ihm dieser Raum, den er zur Hinstellung
seines Wagens unumgänglich nöthig habe, noch ferner
in Pacht belassen werden möge. Gemeinderath genehmigt, daß diese Pacht unter Vorbehalt
14 tägiger Aufkündigung bis dahin bestehen bleibe, daß
der besagte Wall im nächsten Frühjahre von neuem
planirt werde. actum ut supra...
Eintrag 45110. Dezember 1855 In Folge eines Antrages des Vorstandes des hiesigen Seiden-
bau-Vereins, erklärte Gemeinderath sich damit ein-
verstanden, daß an den Abhängen und in den Seiten-
Parthien der städtischen Promenade, unbeschadet des Ansehens
der letztern, Maulbeerbäume und Sträuche gepflanzt
werden, und daß mit diesen Pflanzungen schon in die-
sem Winter in angemessener Weise begonnen werde. Imgleichen fand Gemeinderath es zweckmäßig,
daß auf
dem Platze vor dem kath. Kirchhofe Maulbeerbäume gepflanzt
werden. actum ut supra...
Eintrag 45210. Dezember 1855 Die zur Sprache gebrachte Anweisung eines städtischen Terrains
zur Errichtung einer Obstbaumschule für die Elementarschulenüberließ Gemeinderath
dem Bürgermeister. actum ut supra...
Eintrag 45310. Dezember 1855 Gemeinderath bemerkt auf ein Schreiben des Arnold Zim-
mermann, worin derselbe anfrägt, ob die Stadt nicht
vorziehe, einen zur Zeit vom ihm angelegten, für ihn
nicht mehr nöthigen Weg längs seiner alten Ziegelei,
den er zu beseitigen verpflichtet sei, im Interesse der Stadt
beizubehalten, daß der Herr Bürgermeister den Weg
unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthumbesichtigen, und demnach nach
Gutdünken sich für die
Beibehaltung oder Nichtbeibehaltung erklären wolle. actum ut supra Gemäß Vorschrift
des § 62 der Communal-Ordnung vom 11.
Merz 1850 legte Vorsitzender den aufgestellten Haushaltungs-
Etat für das Jahr 1856 mit den dazu gehörigen spezial-
Etats und unter dem Bemerken vor, daß derselbe nach
vorheriger Bekanntmachung während 14 Tagen zur
allgemeinen Einsicht auf dem Bürgermeister-Amteoffen gelegen habe. Nachdem auf Grund
des § 57 der Gemeinde-Ordnung
gleichzeitig über die Verwaltung und den Stand der
Gemeinde-Angelegenheiten Bericht erstattet worden,
beauftragte Gemeinderath die Commission für Rech-
nungswesen, den Etat zu prüfen und über das
Resultat zu referiren. actum ut supra Gemeinderath bevollmächtigte den Bürgermeister,
bei Gelegenheit der Eröffnung der ganzen Bahnstrecke
der Cöln-Crefelder-Eisenbahn, Seitens der Stadt eine
passende Festlichkeit zu veranstalten, und insbesondere
die Herren Bahn-Directions-Mitglieder und bezüglichen
höhern Behörden zu einem Dejeuner oder nach Um-
ständen zu einem Mittagsnmahl einzuladen. actum ut supra...