Eintrag 44910. Dezember 1855 Die Armen-Verwaltung stellt in einem Antrage
vom 29. November c. vor, daß der mit der Fallsucht
behaftete blödsinnige Mathias Holzenleuchter bei der
Mittellosigkeit seiner beiden bejahrten Eltern in's
Bürgerhospital habe aufgenommen werden müssen, seine
Eltern indessen sich bereit erklärt haben, dem Hospitale
zu einiger Entschädigung für die Verpflegungskosten
desselben ein für allemal 50 Thl. einforderbar nach ihrer
beiden Tode als dessen dereinstigen ungefähren An-
theil an ihrem auf der Michelstraße gelegenem Häuschenjetzt zu überweisen. Sie würden
dafür Obligation
ausstellen, und Hypothekar-Eintragung auf besagtes
Häuschen bewilligen. Da der p Holzenleuchter, auch abgesehen von dieser
Entschädigung im Hospitale aufgenommen bleiben
müßte, so bittet die Armen-Verwaltung um die
Zustimmung des Gemeinderathes zu der vorgeschlagenen
Verschreibung. Diese Genehmigung wurde vom Gemeinde-
rathe unter den obwaltenden Umständen ertheilt. actum ut supra Auf [eingefügt: Vorsitzender
verliest] einen von dem Handlungshause H. Thywihsen & Sohn mit
Bezugnahme auf den Beschluß vom 26. November eingereichten
anderweitigen Antrag, wornach jenes Haus sich
bereit erklärt, die Umpflasterung der Brückstraßemit neuen Steinen zu bewirken, wenn
die Stadt ihm 2/3 des vor-
liegenden geringeren Kosten-Anschlage mit 294 Thlr vergütet,
und ihm die alten Steine überläßt. Gemeinderath glaubt auf diesen neuen Vorschlag
aus
dem Grunde nicht eingehen zu können, weil die Stadt die
alten Steine bei der gleichzeitig vorzunehmenden Umpflasterung
der Mühlenstraße nothwenig gebrauchen muß, überdies
das neue Pflaster an der Brückstraße mit einer neun Fuß
breiten Fahrbahn in neuen Pflastersteinen, hinreichend stark
werden dürfte. actum ut supra...