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  • Eintrag 37830. Juli 1855 Nachdem Gemeinderath aus dem Berichte seiner Commission über ihre im Auftrage desselben übernommenen Mission behufs näherer Unterhandlung mit der Aachen-Düssel- dorfer Eisenbahn-Direction zu Aachen, vernommen, daß es derselben nicht gelungen sei, wesentliche Modifi- kationen in den Seitens der genannten Direction aufgestellten schwierigen Bedingungen in Betreff des Betriebs- und der Eigenthums-Verhältnisse der anzulegen- den Zweigbahn zu erzielen, gibt derselbe nach gepflogener Diskussion folgende Erklärung ab: Es sei höhern Orts der Versuch zu machen, annehmbare, gegenseitiger Billigkeit entsprechende Bedingungen zu erwirken, woher aber den hiesigen Handelsstand respectivebemittelte Private einzuladen, sich an dem Unternehmen in der Art zu betheiligen, daß das hierzu erforderliche Capital Capital, welches nach dem vorliegenden Plane und Kostenanschlage vorläufig auf 44 000 Thlr bis 50 000 Thlr angenommen werden soll, theils auf diesem Wege, theils von der Stadt von dieser bis wenig- stens zu 1/4 beschafft, und so das ganze Unternehmen als ein Actiengeschäft ausgeführt und behandelt werde. Es sei hierbei selbstredend, daß die Netto- Einnahme der Frachtgelder von der Zweigbahn und der Erftgebühren von den betreffenden Gütern, den Actionaoiren respective der Stadt für Zinsen und weiter als Dividende zu Gute kommen. Ist die Sache so weit gediehen, so wäre sofort die nähere Ver- einbarung über den Plan der anzulegenden Zweigbahn herbeizuführen, und gleichzeitig der vorerwähnte Versuch, die möglichst billigen Bedin- gungen für den Bau & den Betrieb und rücksicht- lich der Eigenthums-Verhältnisse zu erlangen, höhern Orts in best geeigneter Weise zu machen. actum ut supra...