Eintrag 37830. Juli 1855 Nachdem Gemeinderath aus dem Berichte seiner Commission
über ihre im Auftrage desselben übernommenen Mission
behufs näherer Unterhandlung mit der Aachen-Düssel-
dorfer Eisenbahn-Direction zu Aachen, vernommen,
daß es derselben nicht gelungen sei, wesentliche Modifi-
kationen in den Seitens der genannten Direction
aufgestellten schwierigen Bedingungen in Betreff des
Betriebs- und der Eigenthums-Verhältnisse der anzulegen-
den Zweigbahn zu erzielen, gibt derselbe nach gepflogener
Diskussion folgende Erklärung ab: Es sei höhern Orts der Versuch zu machen, annehmbare,
gegenseitiger Billigkeit entsprechende Bedingungen zu
erwirken, woher aber den hiesigen Handelsstand respectivebemittelte Private einzuladen,
sich an dem Unternehmen
in der Art zu betheiligen, daß das hierzu erforderliche
Capital Capital, welches nach dem vorliegenden Plane und
Kostenanschlage vorläufig auf 44 000 Thlr bis 50 000 Thlr
angenommen werden soll, theils auf diesem
Wege, theils von der Stadt von dieser bis wenig-
stens zu 1/4 beschafft, und so das ganze Unternehmen
als ein Actiengeschäft ausgeführt und behandelt
werde. Es sei hierbei selbstredend, daß die Netto-
Einnahme der Frachtgelder von der Zweigbahn und
der Erftgebühren von den betreffenden Gütern, den
Actionaoiren respective der Stadt für Zinsen und weiter
als Dividende zu Gute kommen. Ist die Sache so
weit gediehen, so wäre sofort die nähere Ver-
einbarung über den Plan der anzulegenden
Zweigbahn herbeizuführen, und gleichzeitig der
vorerwähnte Versuch, die möglichst billigen Bedin-
gungen für den Bau & den Betrieb und rücksicht-
lich der Eigenthums-Verhältnisse zu erlangen,
höhern Orts in best geeigneter Weise zu machen. actum ut supra...