Eintrag 37423. Juli 1855 Mittelst Eingabe vom 5. des Monats beantragen die Pächter
der Niederthorer Mahlmühle Herren Hansen & Nix, daß
die Stadt bei Gelegenheit der in dieser Mühle
gegenwärtig vor sich gehenden baulichen Arbeiten,
an derselben einen zweiten Speicher anlegen lassen
möge, indem sie sich bereit erklären, die
dadurch entstehenden Mehrkosten zu verzinsen. Gleich-
zeitig bitten sie um Erneuerung der Balkenlage
über dem Speicher der Wasserräder. Gemeinderath beschließt, die Anlage des zweiten
Speichers unter dem Vorbehalte der Verzinsung des
Anlagekapitals durch die Mühlenpächter mit 5 % ausführen,
sowie die fragliche Balkenlage in zweckmäßiger
Weise erneuern zu lassen. actum ut supra...
Eintrag 37523. Juli 1855 Von dem hier eingezogenen geschäftslosen Jos. Gabrielwird beantragt, daß von der
Einziehung des ihm auf-
erlegten Einzugsgeldes abgesehen werde, weil sein
hiesiger Aufenthalt nur als ein provisorischer be-
trachtet werden könne. Unter den vorgetragenen Verhältnissen genehmigt
Gemeinderath, daß das Einzugsgeld des p Gabriel
einstweilen bis zum Schluße des Jahres 1855gestundet bleibe. actum ut supra...
Eintrag 37623. Juli 1855 Auf den Antrag des Comités vom Bürgerschützen-
Verein bewilligt Gemeinderath zu den mit dem
diesjährigen Kirmesfeste verbundenen Kosten
einen städtischen Zuschuß von 40 Thlr und zum
Zwecke der Anschaffung eines Ehrenpreises zu einem
für die auswärtigen Schützen anzuordnenden
Preisschießen, einen Betrag von 25 Thl. actum ut supra...
Eintrag 37723. Juli 1855 In Veranlassung eines Antrages des Polizei-Com-
missairs auf Bewilligung einer ordentlichen Gehalts-
erhöhung für die städtischen Polizeibeamten inclusive
Feldhüter für die Zukunft, respective auf vorläufige
Gewährung einer außerordentlichen Theuerungs-
zulage, beschloß Gemeinderath, die Frage wegen
ordentlicher Einkommens-Verbesserung bei Auf-
stellung stellung des künftigjährigen Etats in nähere Erörterung
zu ziehen. Dagegen den drei Polizeidienern, dem
Polizei-Registrator, den Feldhütern, dem Communal-
wegewärter und dem Hülfsverwaltungsdiener, jedem
eine zur Hälfte jetzt und zur andern Hälfte am 1. October c.zahlbare Unterstützung
von 12 Thl zu bewilligen. Den Aufwärterinnen im Rathhause Geschwister Justenwurde
eine gleiche Untersützung zuerkannt. actum ut supra...