Eintrag 37223. Juli 1855 Ein Antrag des Kirchenvorstandes wird vorgelesen, worin
derselbe darum nachsucht, daß den barmherzigen Schwe-
stern des Bürgerhospitals sowie dies jenen anderwärts
bereits zugestanden sei, eine besondere Begräbnisstelle,
wo sie zusammen beerdigt werden könnten, auf
dem hiesigen Kirchhofe unentgeltlich eingeräumt
werden möge. Gemeinderath genehmigte, daß die in der betreffenden
Charte mit den Nummern 73 und 74 bezeichnete Stelle
des erweiterten Theiles des Kirchhofes, zu dem ange-
gebenen Zwecke reservirt werde. actum ut supra...
Eintrag 37323. Juli 1855 Gemeinderath erhält Kenntniß von einem neuern
Antrage des Kirchenvorstandes vom 13. Juli c., welchem
nach behufs Wiedereinführung der Eilfuhr-Messe
an Sonn- und Feiertagen bei der hiesigen Pfarr-
kirche, die Berufung eines Curatgeistlichen nunmehr
vermittelst eines städtischen Zuschusses von nur 90 Thl
ermöglicht werden könne, während früher ein Zu-
schuß von 139 Thl 2 Sgr. 9 Pf. beansprucht war. Nach gepflogener Diskussion äußerte
Gemeinderath,
wie er sich von seiner früheren Ansicht nicht zu trennen
vermöge, daß bei einer zweckmäßigen Verwen-
dung der Kräfte der hiesigen Pfarrgeistlichkeit
es der Anstellung eines Curatgeistlichen für den
obengenannten Zweck nicht bedürfe, da in der Zahl
der bei der Pfarrkirche thätigen Geistlichen seit
früher keine Verminderung eingetreten sei, und
Herr ReligionslehrerEschweiler, wenn derselbe auf die
Wahrnehmung der Hütter'schen Fundation aufgegeben
habe, doch nach wie vor an der Pfarrkirche Messe lese. Gemeinderath glaubt daher,
daß die Beibehaltung
der Eilfuhr-Messe füglich erzielt werden könnte, wenn
Seitens der höheren geistlichen Behörde es für gut
befunden würde, denjenigen Vorschlag in Ausführung
zu bringen, welcher bereits in dem Beschlusse
vom vom 26. Merz c., worauf hiermit Bezug genommen wird,
niedergelegt ist. Der Kirchenvorstand wird ersucht, der Erzbischöf-
lichen Behörde die gemeinderäthlichen Erklärungen
vom 26. Merz c. und vom heutigen Tage gefällig
zur Kenntniß bringen zu wollen. actum ut supra...