Eintrag 32316. April 1855 Dem Gemeinderathe wurde das Resultat der am 3. April
courant Statt gehabten Wiederverpachtung verschiedener städti-
schen Grundstücke vorgelegt, worauf derselbe bemerkte,
daß die Landparzellen städt. Atlas Blatt III Nr. 198 & 199,
auf welche im Ganzen 18 Thl Pachtzins geboten worden,
nur dann als genehmigt zu betrachten seien, wenn der
betr. Pächter sich zu einem jährlichen Pachtzinse von 22 Thlr
verstehe, daß das von dem Pächter Caspar Keusen auf
die Landparzelle Bl. II No 143 freiwillig gemachte Mehr-
gebot bis zu 25 Thl 10 Sgr. acceptirt werde, daß ferner
die Landparzellen Blatt II No 144 bis 146, 150, 152 bis
159 & 161 nur in dem Falle zugeschlagen werden,
wenn die betr. Pächter sich zur Zahlung einer Pacht
von 18 Thlr jährlich pro Morgen anheischig machen, daß
die Parzellen Bl. III No 201 - 204. worauf Andrian Lohmann28 Thlr und Theod. Hellersberg
nachträglich 40 Thl jährliche
Pacht geboten habe, dem Ersteren zuzuschlagen sei, wenn
derselbe zur Entrichtung der Pacht von 40 Thl bereit sei,
wogegen im entgegengesetzen Falle dem p Theod. Hellersberg
der Zuschlag zu ertheilen, und daß die Verpachtung
vom 3. April 1855 im Übrigen genehmigt werde. actum ut supra...
Eintrag 32416. April 1855 Der Student {der} philologieJos. Zeck, welchem unterm 30.
October vorigen Jahres zur Fortsetzung seiner Studien ein Vor-
schuß von 50 Thlr aus städtischer Kasse bewilligt worden,
trägt in einem erneuerten Gesuche die Bitte vor,
ihm nunmehr eine ähnliche Wohlthat für das kom-
mende Semester zu Theil werden zu lassen, zumal
es ihm ungeachtet aller Bemühungen bisher nicht
gelungen sei, ein Stipendium zu erlangen. Damit der p Zeck nicht in die Nothwenditgkeit
ver-
setzt werde, seine Studien aufgeben zu müssen, bewil-
ligt Gemeinderath demselben einen abermaligen Vor-
schuß von fünfzig Thalern mit dem ausdrücklichen
Vorbehalte jedoch, daß er bei seiner dereinstigen An-
stellung verpflichtet sei, diesen sowohl als den früheren
Vorschuß wieder zurückzuerstatten. actum ut supra...