Eintrag 30412. März 1855 Einen Antrag der Pächter der Niederthorer Mahlmühleauf Anlage einer Vorrichtung zur
Verfertigung
von Vorschußmehl überwies Gemeinderath an die
betreffende Commission. actum ut supra...
Eintrag 30519. März 1855 Nach Vernehmung des Berichtes der betr. Commission
über den Antrag der MühlenpächterHansen und Nix auf
Anlage einer Einrichtung zur Verfertigung von
Vorschußmehl in der Niederthorer-Mahlmühle, in
Verbindung mit dem bedingungsmäßig anzulegen-
den vierten Geläufe, erklärte Gemeinderath
sich bereit, die Vorrichtung für Vorschußmehl
ausführen zu lassen, wenn die gedachten Pächter
sich anheischig machen, an Zinsen und für Ab-
nutzung sieben Prozent der Kostensumme dieser
Vorrichtung jährlichs an die Stadt zu vergüten, und
beim beim Ablauf der Pachtjahre das Werk in gehörig
hergestelltem Zustande, abzuliefern. actum ut supra...