Eintrag 30212. März 1855 Gemäß Eingabe vom 6. des Monats beabsichtigt die Hospital-
Verwaltung zwei Obligationen von 650 Thlr und 300 Thlr
oder zusammen von 950 Thlr zu Lasten der Eheleute
Christian Pesch in Osterath und zu Gunsten des hier
verstorbenen ProfessorsHagemann auf das von Letz-
terem den hiesigen barmherzigen Schwestern vermachte
Legat von 3 000 Thlr in Abschlag zu übernehmen. Da nach den vorgelegten Verhandlungen
die beiden
Kapitalien in hinreichender Weise hypothekarisch gesichert
sind, so findet Gemeinderath gegen die beabsichtigte
Übernahme derselben nicht zu erinnern. actum ut supra...
Eintrag 30312. März 1855 Eine Mittheilung der Schul-Commission wird vorge-
lesen, wornach dieselbe die durch das Ausscheiden
des OberlehrersRichen vakante erste Lehrerstelle
an der Elementar-Mädchenschule provisorisch und
unter Zusicherung eines Gehaltes von 260 Thlr. Der
hierum eingekommenen LehrerinSchmeddingverliehen hat, in Folge dessen die Lehrerin
Rade-
macher, welche bis jetzt mit einem Gehalte von
165 Thlr an einer 3ten Klasse wirkt, in die Stelle
der Lehrerin Schmedding an einer 2ten Klasse mit
180 Thlr Gehalt, die Lehrerin Deutmann an der
4ten Klasse an eine 3te Klasse aufrücken würde,
und die beiden Gehälter der Lehrerinnen Deutmann
und Schikowsky von 159 Thlr auf 165 Thlr festzu-
stellen wären. Dann hat die Schul-Commis-
sion dem ersten Lehrer Neumann an der
Schule im Glockhammer in Anbetracht, daß
diesem Lehrer bei eintretenden Vakanzen Aus-
sichten auf verbesserte Stellung eröffnet worden,
daß derselbe die am meisten frequentirte
Schule unter seiner Leitung hat, und ihm außerdem
noch noch die Unterrichts-Ertheilung in der Sonntagsschuleobliegt, eine Gehalts-Verbesserung
von 50 Thlr zuerkannt. Zu der neuen Gehaltsfeststellung der Lehrerinnen
Schmedding, Rademacher, Deutmann und Schikowskygab Gemeinderath sein Einverständniß.
Über die
Gehalts-Erhöhung des Lehrers Neumann behielt
derselbe sich dagegen Beschluß vor. actum ut supra...