Eintrag 27715. Januar 1855 Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Gemein-
derath vor, daß der FärberAug. Koenemann auf
den von ihm gewünschten und in der Sitzung vom
21. Dezember vorigen Jahres genehmigten Ankauf des hinter seinem
Garten gelegenen kleinen städtischen Terrains nur
in dem Falle eingehen könne, wenn ihm Seitens
der Stadt ein Ausgang zu dem Wege längs der
Erft gestattet werde. Gemeinderath erklärte sich bereit, diese Erlaub-
nis unter dem ausdrücklichen Vorbehalte zu erthei-
len, daß der Stadt frei stehen soll, bei Eisenbahn-
oder sonstigen Anlagen, wodurch der Ausgang
hindern hindern könnte, die Weidenbeseitigung desselben zu
verlangen. actum ut supra...