Eintrag 2254. September 1854 Von der gemeinderäthlichen Commission für Armenwesen wird wird dem Gemeinderathe
über die vorgenommene Revision
des Hospital-Kassen-Etats pro 1855 Bericht erstattet. Die Bedürfnisse des Hospitals
sind deshalb höher
zum Etat gesetzt als pro 1854, weil der Hospital-Etat
pro 1854 auf eine Kopfzahl von 63 Individuen berechnet
war, während diese Zahl in der Wirklichkeit gegen-
wärtig 84 beträgt, voraussichtlich nicht geringer
auch im künftigen Jahre sein wird, und daher
der vorliegende Etat auf eine Zahl von 80 berechnet
ist, wodurch denn auch die Reklamation nach-
träglicher Zuschüsse wird möglichst vermieden werden.
Die Commission nimmt daher keinen Anstand,
den aufgestellten Hospital-Etat, wornach der
städtische Zuschuß 2 227 Thl 15 Sgr - 912 Thl 15 Sgr mehr als
pro 1854 - beträgt, dem Gemeinderathe zur Geneh-
mitgung zu empfehlen. Gemeinderath erklärte sich mit diesem Referate ein-
verstanden, und stellte den Hospital-Etat pro 1855 in
Einname und Ausgabe balancirend zu
7 375 Thlr 21 Sgr. 6 Pf. Geld
9 Metzen Weizen
84 Scheffeln 12 2/100 Metzen Roggen
und 8 Scheffeln 8 69/100 Metzen Hafer fest. Derselbe spricht
gleichzeitig an die Hospital-Verwaltung das Ersuchen
aus, in Erwägung zu ziehen, ob für diejenigen
Kranken des Hospitals, wofür Seitens dritter
Ersatz geleistet werde, nicht ein höherer Vergütungs-
satz als 6 Sgr pro Tag zu berechnen sei, da letztere
Gebühr zu niederig erscheine. Über die künftige
anderweite Feststellung dieser Pflegekosten sieht
Gemeinderath eventuell baldigen Vorschlägen entgegen. actum ut supra...