Band 75: Eintrag vom  26. April 1927 (Nr. 492)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
11. Hergabe eines Darlehens.

Stadtverordneten - Versammlung beschließt die Hergabe eines langfristigen Darlehens von 50 000 M an die Neußer Industrie- und Handelskammer zum Zwecke des Ankaufs eines Hauses. Der Betrag soll auf genanntem Hausgrundstück als II. Hypothek eingetragen werden. Der Zinsfuß soll 1 % über dem jeweiligen Reichsbankdiskont betragen. Die Tilgung soll ab 1.4.1930 mit einem festen Betrage von jährlich 1 000 M erfolgen. Im übrigen gelten die von der Verwaltung festgelegten Bedingungen.

Ferner beschließt Stadtverordneten - Versammlung, das an die Neußer Industrie- und Handelskammer gemäß Vertrag vom 11.2.1925 hergegebene kurzfristige Darlehen von ursprünglich 75 000 M in ein langfristiges Darlehen umzuwandeln. Der Zinsfuß für dieses Darlehen soll rückwirkend vom Beginn des Schuldverhältnisses ab 1 % über dem jeweiligen Reichsbankdiskont betragen. Die Tilgung soll künftig mit dem festen Betrage von jährlich 1 000 M erfolgen. Im übrigen gelten die von der Verwaltung festgesetzten Bedingungen.