Den Polizeidienern Theodor Schmitz und Reinold Esser wird in Berücksichtigung der jetzt so theuren
[Nächste Seite]Lebensmitteln jedem eine Unterstützung von 10 Thalern zugebilligt, und zwar auf ihren Antrag.
Auch war gegen die Verausgabung, welche sich der 5 monatlichen Krankheit des Esser für dessen Vertretung täglich auf 4 Silbergroschen sich belief, nichts zu erinnern, und daher die Übernahme mit 20 Thalern auf die Stadt-Casse beschlossen.