Der Stadtrath theilt die Ansicht der Schul-Com- mission, daß den an der Knabenschule wirkende Praeparanden Bleicher und Brauner, imgleichen der an die Mädchenschule berufenen Praeparan- din E. Kuckelkorn wenigstens eine soche Einnahme gesichert werden muß, welche sie von eigentlichen Nahrungssorgen schützt. Dem Antrage der Schul- Commission beitretend, beschließt demnach der Stadtrath, den genannten Praeparanden Bleicher und Brauner sowohl, als der Praeparanden Kuckelkorn für das laufende Semester eine Gratification von 10 Thaler zu bewilligen, die künf- tige Normirung der Gehälter derselben aber, mit Rücksicht auf die eintretenden Verhältnisse, vorzu- behalten.
Actum utsupra