Band 47: Eintrag vom  26. Juli 1843 (Nr. 10)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Ausnahms- weise Unter- bleibung des Kühen- Ausgangs in den Grum- met als Vorsichtsmaß- regel gegen den Wieder- ausbruch der Lungen- seuche.

In Folge der mehrfach geäußerten Besorgniß, daß der allgemeine Weidegang der Kühe, zumal bis der diesjährigen durchgängig nassen Witterung, den Wieder Ausbruch der Lungenseuche unter dem Rindviehe hervorrufen dürfte, trat der Stadtrath heute darüber in Berathung, ob es nicht im Interesse der Gesammtheit, und selbst der Viehhalter liegen, den sonst mit dem 1. August beginnenden Weidgang der Kühe blos für dieses Jahr gänzlich einzustellen.

Nachdem über den Gegenstand vielseitig discutirt worden, konnte der Stadtrath sich nicht verhehlen, daß der allgemeine Weidegang bei der vorherrschenden Regenwitterung allerdings die Weider-Auftauchung der Seuche sehr leicht befördern werde, und es daher nun zu wünschen sei, wenn diesem Übelstande, und

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den daraus hervorgehenden mießlichen Folgen der Wiessperre, welche nach den gemachten Erfahrungen un- berechenbare Nachtheile mit sich führen, durch Vorsichts- Maaßregele vorgebeugt werden könne.

Die die Krankheit noch im Laufe der verflossenen Jahres hier geherrscht hat, so hält auch der Stadtrath die Einstellung des Weidganges als eine unerläßliche Maasregel, um der Wieder Erscheinung der Seuche wirk- sam entgegenzutreten, und er beschloß demnach, daß für das laufende Jahr, aber blos für dieses, der Weid- gung in den sogenannten Grummet gänzlich unterblei- ben möge.

Um jedoch auf der andern Seite den Kuhbesitzern dafür eine billige Entschädigung zu gewähren, wurde ferner beschaffen, daß für jede Kuh gegen Zahlung des sonst üblichen Weidgeldes von fünfzehn Jgroschen eine verhältnißmäßige Strecke des städtischen Grummets anzuweisen, und den Viehhaltern zu überlassen sei, den Aufwuchs zu Nachheu zu machen, und dieser dann zur Stallfütterung zu benutzen.

Zu näherer Besprechung und Ausführung der dieserhalb zu treffende weitere Anordnungen wurde ein Comite, bestehend aus den Ackerbautrei- benden Mitgliedern der des Stadtrathes Johann Peter Kallen, Peter Schumacher, Arnold Zimmermann und Jacob Pantzer gewählt, mit welchen des Bürgermei- ster Amt sich darüber nun zu benehmen haben wird.

Actum ut supra