Der Bitte des Kattunweber Heinrich Loos aus Niederstoll in Großherzogthum Hessen will- fahrend, erklärte der Stadtrath auf dessen Ein- gabe vom 22. des Monats mit Hinblick auf die hohe RegierungsVerfügung vom 30. December 1834 I S.I N° 5504, daß er seiner Seits gegen die erbetene Aufnahme desselben in den diesseitigen Staaten-Ver- bund und die bezweckte Niederlassung am hiesi- gen Orte nichts zu erinnern habe.
Actum ut supra