In Erwägung, daß das städtische Haus am Rheinthore D(?) N° 184 bei seinem gänzlichen Ver- falle bedeutende Reparaturen erfordern, wel- che weder dessen Werth für die Folge er- höhen, noch die Einnahme vermehren werden, hält der Stadtrath dafür, daß es dem In- teresse der Gemeinde zuträglicher sei, dassel- be öffentlich an den Meistbietenden zu veräußern.
Diese Veräußerung sei daher zu bewerk- stelligen. A. u. s.