Eintrag 63Nach der gestern gemäß Auftrag genommenen
Besichtigung verschiedener der Gemeinde Neuß
gehörigen Grundstücke, ist in Rücksicht, daß der
größte Teil der Gränzen dieser Stücken unregel-
mäßig befunden worden, dahin der Beschluß
gefaßt worden, daß die Eigenthümer der an-
schließenden Grundstücke abgeladen und die
Gränzen vorläufig berichtigt worden, ehe zur
Verpachtung, wenn dieselbe für nutzlich
anerkannt wird, geschritten werden könne...
Eintrag 64In Gefolg Auftrag des Stadtrathes verfügten wir
uns heute den sieben und zwanzigsten März ein
tausend acht hundert achtzehn an die vorm Hamthorgelegene Gemeinde Lach zur Untersuchung
der
eingeloffenen Klage, daß die Gränzen derselben
von einigen anschließenden Grund-Eigenthümer
sollten überschritten seyn. An Ort und Stelle eintreffend überzeigten wir uns, daß
von einem Nachbar circa 3/4 Morgen
und im ganzen über 1 1/2 Morgen abgepflügt
worden. Bei dieser Gelegenheit fanden wir zugleich
daß der HerrKallen in Begriffe ist, einen Graben
zu vertilgen, der zuvor in seinem Grund-
Eigenthum liegt aber hauptsächlich dienen sollte,
das überflüssige Wasser aus der Gemeinde
Lach durch einen im Nothfalle durch den beim
Weiher des HerrnBircken, befindlichen Feld-iyeng zu machenden Durchstich in denselben
und von da in die Krauer nun aber in den
Seiten Graben des Nordkanals abzuleiten.
Auf dem Rückwege stießen wir auf die Gemeinde
Plätze neben der Kraur in der Gegend vom Weiher
des Herren Hütten bis an jenen des Herrn Sels. Hier sahen wir die Gränzen derselben
durchs
Abpflügen verschiedener Angränzenden ebenfalls
geschmälert. Wir tragen daher darauf an, um das
Gemeinde Eigenthum zu schützen und allem ferneren
Unfuge vorzubeugen Eigenthümer worunter,
vorzüglich die Wittwe Jacob Kamper, Simon Rösgen,
Kallen und Dülken gehören, abladen sie auf die
rechtmäßigen Gränzen zurückweisen und
solche in ihrer GegenwartGegewart durch Gränzsteine
festsetzen zu lassen; zugleich dann dem HerrnKallen die Nothwendigkeit des obge-
meldten Grabens vorzustellen, und von seinem Vorhaben abzustehen und den schon
zugeworfenen Theil des Grabens wieder
herzustellen...