Nach der gestern gemäß Auftrag genommenen Besichtigung verschiedener der Gemeinde Neuß gehörigen Grundstücke, ist in Rücksicht, daß der größte Teil der Gränzen dieser Stücken unregel- mäßig befunden worden, dahin der Beschluß gefaßt worden, daß die Eigenthümer der an- schließenden Grundstücke abgeladen und die Gränzen vorläufig berichtigt worden, ehe zur Verpachtung, wenn dieselbe für nutzlich anerkannt wird, geschritten werden könne