Eintrag 6221. März 1818In Gefolge Landräthlicher Verfügung vom 2. März
dieses Jahres wurde heut der Stadtrath versammelt, um sein
Gutachten darüber zu geben, ob es nützlich oder nachteilig
für das Interesse der Stadt seye, daß dem Rothgerber
Joseph Wieler, der bisher in Pacht gehabte Garten
in Erbpacht gegeben würde. Der Stadtrath hält dafür, daß von diesem Garten
wohl auf keinem Fall ein größerer Ertrag als die
von dem p Joseph Wieler angebotenen eilf francs, zu er-
warten stände, die Übertragung in Erbpacht
mithin allerdings vorteilhaft und zum Nutzen der
Stadt wünschenswert wäre, und er trägt also auf
diese Übertragung in Erbpacht an, besonders da der
p Joseph Wieler in der Meinung er besitze den Garten
wirklich in Erbpacht eine kostspielige Anlage gemacht habe die ohne großten Nachtheil
für ihn
nicht weggeräumt werden könne. Neuß wie vor.
Folgen die Unterschriften....