Eintrag 6121. März 1818Der heute auf eine Verfügung des Herrn
Landrathen vom neunten März laufenden Jahres versammelte
Stadtrath, um sein Gutachten über die Ein-
richtung eines Platzes zur Turrübung, über
das an den HerrnWethsky zu verabreichende Honorar
und die übrigen zur Einrichtung des Platzes
und Anschaffung der erforderlichen Gerätschaften
nöthigen Kosten abzugeben, ist der Meinung
daß die Turrübung einsweilen noch nicht in hiesiger
Gemeinde eingeführt werden, aus dem Grunde
weil die Nutzlichkeit dieser Übung noch nicht
hinlänglich durch gründliche Schriften bewiesen ist:
Sollte dieses zur Zeit der Falle seyn, so hält sich
der Stadtrath die fernere Berathung über
diesen Gegenstand vor....