Wüllenwebers Zunft
auf gehorsamste Vorstellung und Bitte der Wüllenwebers Zunft ist der
Bescheid .Da der Adam Krummen die Wüllenwebers Profession zu betreiben willens istm derselb aber nicht zünftig gelernet, so hat er, weil er mit seiner Frauen ein Ausheimischer, für die Lehrjahren nebst den vorhin gewöhnlichen Amtskösten 30 Rth. der Zunft zu bezahlen, wornach für die Zukunft ein jeder sich, wenn dieser Fall sich bei ihm ergibt, zu richten, und erwehnte Gebür der Zunft zu entrichten hat .