[nachkorrigiert:]Wöllenweber zunft Contra Henrich Kamps
Auf die Klage der Wöllenweberzunft gegen Henrich Kamps wurde dekretiret, daß beide Teile, um sich über das Verhältniß der Sache vernehmen zu lassen, am nächstkünftigen Freitag beim Stadtrath zu erscheinen abgeladen werden sollen