wurde das vom wetzlarischen Agenten H. von
[Nächste Seite]Dekret in der Schuster Zunft sachen .
Brand unterm 14ten dieses erlaßene Schreiben mit dem in der Schuster Zunft sache ergangenen Dekret verlesen, vermög weßen dem Stadtrath 3 Monath verstattet worden, mit seinem Gegen bericht in selbiger Sachen einzukommen .