Band 38: Eintrag vom  6. September 1793 (Nr. 179)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Burger Tamburen .

Auf Anstehen deren beiden Burgertamburen sollen die ihnen unterm 23ten November vorigen Jahres zugelegte 10 Rth. als ein Gehaltszusatz und zwar davon jedem 5 Rth. angesetzet werden .