Band 38: Eintrag vom  23. August 1793 (Nr. 169)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Wundarzt Beckers Contra Frohn, Holthausen und Schefer .

Der Supplicant WundarztBeckers ist mit seiner Bitte um denen 3 Frohn, Holthausen und Schefer das Aderlaßen zu verbieten, abgewiesen worden, weil dieselbe das halbe Chirurgieamt erworben haben .