Band 38: Eintrag vom  17. Februar 1797 (Nr. 1062)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Edmund Holthausen

Der Supplicirende Feldscherer Edmund Holthausen wird wegen der für Erwerbung des Bürgerschafts zu zahlenden Rentkammergebühren als ein Einheimischer behandelt,

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und ihm die Halbscheid der Amtskosten nachgelassen .