Verliehene Hausplätze aufm Wall am Niederthor
Wurden den Supplicanten Jakob Wirtz, Peter Orleack, Wilhelm Stadeler, Martin Tigelot und Wilhelm Does zur Erbauung neuer Häuser nach dem aufgelegten Plan die nachgesuchte Haußplätze auf dem Wall am Niederthor nach dem Rheinthor zu abgemessen und überlassen und zwar
1tens dem Jakob Wirtz die Platz neben seiner ewerbten Behausung mit Einschluß des daneben gelegenen, darmalen mit einer Mauer umgebenen und künftig zu bebauenden Höfgen 17 Fuß breit und hinten nach der Stadtmauer zu 37 Fuß tief dergestalt, daß er das hinter seiner jezigen und zu erbauenden neuen Behausung anzulegende Höfgen
[Nächste Seite]mit einer Mauer von dem Wall abschließen und diesen Wall in der Breite von 24 1/2 Fuß im Lichten für die gemeine Durchfart und Durchgang offen belassen solle.
2tens Dem Peter Orleack die Platz neben der itzt gemelten Platz des Jakob Wirtz in der Breite zu 30 Fuß und nach der Stadtmauer zu beinahe 37 Fuß tief , so dann
3tens dem Wilhelm Stadeler für zu erbauende zwei Wohnhäuser die Platz neben dem Peter Orleack 55 Fuß in der Breite und ungefähr 38 Fuß in der Länge enthaltend so daß beide Orleack und Stadeler hinter ihren Häusern die anzulegende Höfe ebenfalls mit Mauern absöndern und den Wall 24 1/2 Fuß breit für die gemeine Durchfart belassen, mithin um diesen Raum zu erhalten, bei Straf des Verlustes ihrer Hausplätzen auf ihre Kösten die daselbst eingebogene Stadtmauer abbrechen, und mittels einer unter des Wallgrundes
[Nächste Seite]Oberfläche zu schlagenden Bogen wenigstens zwei Fuß tief bis auf die gerade Linie der übrigen Stadtmauer zurücksetzen und von der Stadt hierzu keinen weitere Beitrag, als Steine und Kalk erhalten sollen.
4tens dem Martin Tigelot die Platz neben jener des Wilhelm Stadeler 17 Fuß breit und 40 Fuß tief, und
5tens dem Wilhelm Doess zur Erbauung zweer Häuser die Platz neben Martin Tigelot 38 Fuß breit und 40 Fuß tief mit Einschluß der zu erbauenden Hofmauer, sodaß zwischen dieser Hof- und hintere Stadtmauer für der gemeine Durchfart 26 Fuß 8 Zoll offen belassen werden sollen.
Ferner ist dem Peter Boden eine Hausplatz auf dem Wall am Rheinthor neben dem Erbe des Balthasar Kulgen 17 Fuß breit und 46 Fuß tief, und neben dieser Platz eine von nemlicher Breite und Tiefe dem
[Nächste Seite]Paul Kurten zur Erbauung deren Häuser nach dem eingereichten Plan abgemessen und übertragen worden, so daß beide zwischen der um ihren Hof zu erbauenden Mauer und der Stadtmauer einen Raum von 26 1/2 Fuß für die gemeine Durchfart belassen sollen, indessen all obige # (siehe Marginalie)
# Supplicanten hinter ihren Höfen einen mit einer Thür zu verschließen. den Ausgang auf den Wall zu nehmen, und einen Wasser Kanal unter der Erde durch die Stadtmauer mit einem etwa zwei Fuß vorragenden Ausfluß anzulegen befugt seyn sollen.