übernommenes Bon von 156 Zentner Roggen betr.
Da dem Vernehmen nach die nach und nach dem GeneralSpital bezalte Tafelgelder nicht in Aufrechnung in den rückständigen beträchtlichen Contributionen angenommen werden; so wurde beschlossen, das zum ankauf anerbothene Bons von 156 Zentner Roggen zu vier Livres pro Zentner, rucksichtlich damit zwei Livres vom Zentner ausgenommen werden, mit 627 Livres 13 sols anzukaufen und zu übernehmen.