übernommenes Bon von 156 Zentner Roggen betr.
Da dem Vernehmen nach die nach und nach dem GeneralSpital bezalte Tafelgelder nicht in Aufrechnung in den rückständigen beträchtlichen Contributionen an- genommen werden; so wurde beschlossen, das zum ankauf an- erbothene Bons von 156 Zentner Roggen zu vier Livres pro Zentner, rucksichtlich damit zwei Livres vom Zentner ausgenommen werden, mit 627 Livres 13 sols anzukaufen und zu über- nehmen.