Eid der Treue vom Stadtrath zu leisten .
Auf die Auffoderung des Ver- waltersEichhoff Morgen den 12. dieses sotanne Eid von Seiten des Stadtraths und der unter ihm stehenden Offi- zianten zu leisten, wurde be- schlossen, den Verwalter des Endes um einen Ausstand bis nächstkünftigen Donnerstag oder Freitag zu ersuchen, weil ver- möge der Beschlüßen des Ober- generals und der National Regie die Zeit von acht Tägen nach Empfang des Arreté zur Ausschwörung solchen Eides bestimmt ist .