Band 38: Eintrag vom  7. April 1797 (Nr. 1104)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Beschwer dem Molter betr.

Auf das Beschwer des Degroot

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Namens der hiesigen Kaufmanschaft über den abzugeben habenden ganzen Molter ab dem zu mahlenden Weitzen und Korn bleibt es beim Alten ; und würden die Kaufhändler sich beigehen lassen, sothane Frucht anderwerts mahlen und gemahlen hineinbringen zu lassen, so soll dieselbe confiscirt werden .