Band 38: Eintrag vom  10. November 1796 (Nr. 1002)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Wilh. Klören betr.

H. Burgermeister referiren, mittels Abladung und Vernehmung sämtlicher Interessenten vorgedachten Vergleich reiflich untersucht und befinden zu haben, besser und rätlicher zu seyn, den Vergleich festzuhalten und zu bestätigen als davon abzugehen, weil in diesem Fall der Prozeß mit neuen Kösten zu allseitigen Nachteile ohne eines bessere Ausschlags für das minderjährige Kind gesichert zu seyn, fortgesetzt würde, und annebens der Johann Klören

[Nächste Seite]

sich erkläret hat, seiner Kindmutter lebenslänglich unentgeldlich zwei Morgen Landes zur Saat zu bauen, und mit dem von ihr herzugebenden Saamen zu besäen wie auch die darauf wachßende Früchten einzuscheuren .

Bescheid

Auf Vorbringen der H. Burgermstr wird gemelter Vergleich bestätiget wie auch um das in der Branden gaße gelegne Hauß an den mehrestbietenden zu verkaufen worauf Johann Klören dringet, das nachgesuchte decretum alienandi erteilet .