Band 30: Eintrag vom  3. Februar 1739 (Nr. 347)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

erbgenahmen Herr Lambertz

auff suppliciren erbgenahmen HerrnVogtenLambertz können Henrichen Broix das ihm wegen gehabten kriegslasten zuerkantes ahn der haußhewr ver- geuthet, und besagten erbgenahmen ahn ihre schuldt de- curtiret werden

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