Band 30: Eintrag vom  3. Februar 1739 (Nr. 346)

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Transkription

 

erbgenahmen Herr Lambertz

auff suppliciren erbgenahmen HerrnVogtenLambertz können Henrichen Broix das ihm wegen gehabten kriegslasten zuerkantes ahn der haußhewr vergeuthet, und besagten erbgenahmen ahn ihre schuldt decurtiret werden

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