Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück Flur 1 N° 378/33 groß 6,05 ar, dem Hinrich Ködder in Neuss zum Kaufpreise von 150 R. M für den lfdm. Fronte zu verkaufen, wenn Ködder das anschließende Grundstück Flur L N° 350/33 an der Schorlemerstraße mit einem Wohnhause bebaut. Die Fläche, die von dem Grundstück für die vom Eisenbahndamm entlang vorgesehene Straße benötigt wird, muß Ködder der Stadt auf Verlangen zum Selbstkostenpreis ohne Zinsen unter Übernahme der Besitzwechselkosten wieder abtreten, wenn die Straße ausgebaut werden soll. In dem Falle, daß die Straße ausgebaut werden soll, muß Ködder das nach Abtretung der Straßenfläche verbleibende Grundstück an der neuen Straße mit einem entsprechenden Wohnhause bebauen oder an der Straße eine Abschlußmauer errichten und die auf das Grundstück entfallenden Straßenbaukosten zahlen.