Stadtverordnetenversammlung beschließt in Gemäßheit des § 11 Absatz 3 der Geschäftsordnung: der Stadtverordnete Ficks wird wegen Verletzung der Schweigepflicht von 3 Stadtverordnetensitzungen und allen Kommissions- u. s. w. Sitzungen in der Zeit vom 6. Mai bis nach stattgefundener 3. Stadtverordnetensitzung ausgeschlossen.