Stadtverordneten - Versammlung beschließt die Ein- führung der neuen Satzung nach dem vorliegenden Ent- wurf. Im § 37 soll festgelegt werden, daß die Bekannt- machungen im Freien Sprecher, in der Neuss-Greven- broicher Zeitung und in der Neusser Zeitung veröffent- licht werden.