Stadtverordneten - Versammlung beschließt im Anschluß an den Stadtverordnetenbeschluß vom 15. Februar 1927 Garagen für Personen- und Krankenwagen im neuen Fuhrpark
[Nächste Seite]zu errichten und bewilligt die auf 10 000 M veranschlagten Kosten, die aus einer neu aufzunehmenden mit durchschnittlich zu tilgenden Anleihe bestritten werden sollen. Die Verzinsung und Tilgung dieses Betrages erfolgt aus dem Fuhrparksetat.