Stadtverordnetenversammlung beschließt Ausführung des Schmutzwasserkanals als Notstandsarbeit und Bewilligung der veranschlagten Kosten in Höhe von 4500 M von denen 700 M aus der Erwerbslosenunterstützung zurückerwartet werden. Kostendeckung soll aus neuer Anleihe erfolgen.