Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. das Seminargebäude bleibt nach Möglichkeit für Schul- zwecke erhalten, 2. im Anschluß an die städtischen höheren Schulen werden Auf- bauklassen errichtet, sofern ein Bedürfnis für Einrichtung solcher Klassen vorliegt, 3. von der Errichtung einer selbständigen Aufbauschule wird abgesehen.