Eintrag 1157 1.) Der Etat für 18 84/85 wird festgestellt, von Einnahme und Ausgabe auf
Fünf Hundert sieben und vierzig Tausend Mark. - Zur Aufbringung des Deficits wird
beschlossen:
a) von der Gewerbesteuer 25 %,
b) von der Grund- und Gebäudesteuer 100 %,
c.) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden
wirklichen und fingirten Classen- und Einkommensteuer
von Stufe 2 der Classensteuer 100 %
" " 3 " " 150 %
" " 4 - 6 " " 200 %
" " 7 - 9 " " 250 %
" " 10 -12 " " 260 % und
von der Einkommensteuer 260 % erheben. Die zur 1. Classensteuerstufe eingeschätzten
Einheimischen bleiben
steuerfrei, ebenso die Forensen und juristischen Personen, welche ein
Einkommen von weniger als 660 Mark haben....
Eintrag 1158[Einschub:] in Abwesenheit des
Bürgermeisters unter dem
Vorsitze des I. Beige-
ordneten F. H. Kaumanns[gez.] Wenders...