Eintrag 510Erstattung von Lichterkosten Der Vorsitzende legt eine Rechnung der Firma Auer
und Kallen über Lichterkosten vor, worin außer den gewöhnlichen Kosten im Betrag von
1,70 Mark pro Last
auch noch die Ueberladungskosten, sowie der Schlepplohn
aufgeführt werden. Die Versammlung beschließt,
nur die Hälfte der eigentlichen Lichterkosten zu
erstatten, die übrigen in Ansatz gebrachten Beträge
jedoch nicht, da dieselben auch den übrigen Firmen
nicht erstattet werden....