Der Versammlung wird referirt, daß p Jaegers jedes Uebereinkommen abgelehnt habe und daher wohl nichts anderes übrig bliebe, als dem p Jaegers die Bauerlaubniß zu ertheilen. Die Versammlung findet nichts dagegen zu erinnern, daß die Bauerlaubniß ertheilt werde, beschließt dagegen den disponibel bleibenden städtischen Terrainstreifen öffentlich zum Verkaufe auszustellen.