Band 58: Eintrag vom  21. Dezember 1874 (Nr. 303)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Verpachtung der Marktstandgelder und des Zeughauses.

Der Vorsitzende berichtet, daß das höchste Gebot beim Verding der Jahrmarktstandgebühr 150 th. und bei Verpachtung des Zeughauses eben- falls 150 th. gewesen, daß jedoch bereits bindende Nachgebote gemacht worden seien. Die Versammlung beschließt, die beiden Verpachtungen nicht zu genehmigen, sondern beide Gegenstände nochmals öffentlich auszustellen, dabei keine Nachgebote mehr zu acceptiren und den Zuschlag sofort zu ertheilen.

Ferner beschließt dieselbe noch bei Verding derJahrmarktsstand- gelder als Bedingung mitaufzunehmen, daß die Stadt sich das Recht vorbehalte, bei nach Entscheidung der Stadtverordneten- Versammlung begründeten Klagen, den Vertrag mit viertel- jährlicher Kündigung aufzulösen, mit Ausschluß des Rechtsweges, und bei Verpachtung des Zeughauses noch als Bedingung aufzuneh- men, daß, wenn Anpächter dasselbe als Salzmagazin benutzt, zwischen den Säcken und der Mauer ein Zwischenraum von 2 1/2 bis 3 Fuß bleiben müsse.