Der Vorsitzende theilt mit, daß bei Abschätzung der Mauer der Wittwe Schramm am ehemaligen Convictgarten, das vorige Mal der Theil des Mauerwerks in der Erde nicht mit abge- schätzt worden sei, weshalb nach einer neuen Schätzung der der Wittwe Schramm für Erwerbung der Gemeinschaftlichkeit der questirten Mauer zu erstattende Betrag sich auf 65 th. 1 pfg. belaufe. Die Versammlung genehmigt die Zahlung des ge- nannten Betrages.