Auf den Antrag der Familie des verstorbenen Gymnasialoberlehrers Dr. Ahn, das dem Verstorbenen seitens der Familie zu setzende Monument unter der Bedingung der steten Unterhaltung pp. des- selben seitens der Stadt als Geschenk anzunehmen, beschließt die Versammlung, das Monument der besonderen Hut des betreffenden Aufsehers zu empfehlen, jedoch jede weitere Verpflichtung abzuweisen.