Band 58: Eintrag vom  8. April 1878 (Nr. 1420)

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Transkription

 
4. Antrag des Vereins für Geflügelzucht.

Auf einen Antrag des Vereins für Geflügelzucht hierselbst wird demselben zu der bevorstehenden Geflügelausstellung eine Beihilfe von 75 Mark bewilligt.

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